01 Vertragsabschluss und Leistungsumfang |
Verträge zwischen Yesterday Entertainment, im folgenden auch als Auftragnehmer bezeichnet und dem Veranstalter kommen erst mit der Annahme durch Yesterday Entertainment zustande. Der Umfang der Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Leistungsänderungen oder Abweichungen den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis zu setzten. Angebote sind freibleibend. Änderungen der Vertragsleistungen bedürfen der schriftlichen Form. |
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02 Preise |
Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindlich. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die durch unrichtige Angaben des Auftraggebers bedingt sind und dadurch entstehende Verzögerungen oder Änderungen der Leistungen, werden dem Auftraggeber nach den geltenden Vergütungsgesetzen in Rechnung gestellt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel örtliche Abgaben, KSK-Beiträge, evtl. anfallende Sozialleistungen oder GEMA-Gebühren sind vom Auftraggeber zu tragen. Yesterday Entertainment ist berechtigt, eine Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind sofort nach Eingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basis-Zinssatz als vereinbart. Yesterday Entertainment ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes einen Vorschuss in Höhe von 10% des brutto Endpreises bei Vertragsabschluss in Rechnung zu stellen. |
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03 Arbeitsbedingungen |
Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass der für den Auftritt von Yesterday Entertainment vereinbarte Platz zur Verfügung steht und zum vereinbarten Zeitpunkt die Techniker von Yesterday Entertainment freie Zufahrt zum Entladen der Fahrzeuge und Zugang zu den Veranstaltungsräumen haben. Erforderliche Zufahrtscheine, Parkausweise oder Eintrittskarten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden vor dem Auftrittstag rechtzeitig Yesterday Entertainment zur Verfügung gestellt. Sollte durch einen besonders erschwerten oder verspäteten Zugang zu den Veranstaltungsräumen ein rechtzeitiger Spielbeginn nicht möglich sein, geht dies zu Lasten des Auftraggebers. Speisen und Getränke im normalen Rahmen sind für die Musiker und Techniker von Yesterday Entertainment frei. Der Auftraggeber gewährleistet durch eine vorherige Absprache dies auch bei einem evtl. Catering durch Dritte und stellt eine Versorgung der Künstler und Techniker des Auftragnehmers sicher. Die Mitarbeiter von Yesterday Entertainment verpflichten sich alle getroffenen Vereinbarungen uneingeschränkt einzuhalten, dies gilt für den Beginn und die Spieldauer, sowie für den gesamten Auftritt und alle musikalischen Darbietungen durch Yesterday Entzertainment. Die Musiker, KJ oder DJ von Yesterday Entertainment sind während ihres Auftritts an kurzfristige künstlerische Weisungen bzw. den Weisungen Dritter vor und nach dem Auftritt nicht gebunden. Regie und Disposition unterliegt den Mitarbeitern von Yesterday Entertainment. Verspätungen, Wartezeiten und Ablaufänderungen die von Yesterday Entertainment nicht verschuldet wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers. |
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04 Haftung und Gewährleistung |
Die Haftung durch Yesterday Entertainment gegenüber dem Auftraggeber auf Schadenersatz wegen vertraglicher Ansprüche ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Yesterday Entertainment herbeiführt wurde. Yesterday Entertainment übernimmt keine Haftung seitens des Auftraggebers für die Durchführung der Veranstaltung gestellten Materials, Geräte, Zelte, Inventar, Instrumente, Räume und Plätze. Der Auftraggeber gewährleistet die Sicherheit der Mitarbeiter von Yesterday Entertainment sowie für alle Massnahmen der Unfallverhütung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben lt. UVV. Schäden die vom Auftraggeber, deren Mitarbeiter, Gästen oder Dritten (die vom Auftraggeber beauftragt wurden) gegenüber den Mitarbeitern von Yesterday Entertainment entstehen, trägt der Auftraggeber. Dies gilt im Besonderen bei transportablen Bühnen und den Yesterday Entertainment zur Verfügung gestellten Stromanschlüssen, sowie Schäden, die in einem adäquat- kausalen Zusammenhang mit dem Auftritt von Yesterday Entertainment stehen. Stellt der Auftraggeber eigene oder angemietete Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung des Auftritts zur Verfügung, stellt er sicher, dass für die Durchführbarkeit der Veranstaltung die Räumlichkeiten geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung – falls erforderlich – entsprechende Genehmigungen für die Veranstaltung einzuholen. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber den Leistungsmangel unverzüglich zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Reklamationen gegen Yesterday Entertainment können nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des §377 HGB gerügt wurde. Bei auftretenden Störungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden und so gering wie möglich zu halten. |
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05 Kündigung und Rücktritt |
Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Yesterday Entertainment jederzeit zu kündigen. Für den Fall der Kündigung hat der Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen direkten Kosten zu ersetzen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber durch die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses die Zahlung der vereinbarten Honorare für die Mitarbeiter von Yesterday Entertainment und bereits erbrachter Leistungen nach folgender Staffelung zu zahlen:
o Rücktritt bis 120 Tage vor Leistungsbeginn: 10%
o Rücktritt bis 90 Tage vor Leistungsbeginn: 35%
o Rücktritt bis 60 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
o Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 65%
o Rücktritt bis 10 Tage vor Leistungsbeginn: 80%
o Rücktritt nach dem 10 Tag vor Leistungsbeginn oder bei Nichtantritt 90%
Der Grund zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unberührt. Dieses Recht steht Yesterday Entertainment insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Zahlungen zum Fälligkeitszeitpunkt vom Kunden nicht geleistet wurden und trotz Aufforderung Rechnungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht bezahlt werden. Wird die Veranstaltung in Folge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können die Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Yesterday Entertainment ist in diesem Fall berechtigt, für die bereits erbrachten oder für die zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine Ausgleichszahlung in der Höhe der entstanden Kosten zu verlangen.
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05a Kündigung wegen Vertragsumgehung |
Im Falle, dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktritt um den Künstler/Mitarbeiter von Yesterday Entertainment direkt zu beauftragen, z.B. bei Künstlervermittlungen, so wird für den Auftraggeber in jedem Falle und ohne Befristungsstaffelung eine Vertragsstrafe von 35% der Vertragssumme fällig. Zuzüglich hat der Auftraggeber ebenfalls die bis dahin angefallenen Kosten zu tragen, insgesamt an den Auftragnehmer binnen einer Woche nach Kenntniserlangung zu zahlen. |
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06 Datenschutz |
Yesterday Entertainment garantiert, dass eine Weitergabe von Adressen oder anderen Kundeninformationen nicht erfolgt. Alle personenbezogenen Daten, die für die Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Die Parteien vereinbaren Stillschweigen gegenüber Dritten u. garantieren keine Weitergabe der vertraglichen Vereinbarungen. |
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07 Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand |
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des §14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im südlichen Raum Mannheim bzw. . Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |